{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:859,“Nummer“:“S419″,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Die bestehenden Radfahrstreifen sind zu schmal und sind daher ungeeignet. Ein Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Autos fehlt. Durch die Benutzungspflicht werden Abbiegevorgänge für den Radverkehr erschwert.“,“Beschreibung“:“Ummarkieren des südlichen Radfahrstreifens in einen Schutzstreifen. Demarkieren des nördlichen Radfahrstreifens. Markieren einer Piktogrammkette auf der nördlichen Straßenseite. Aufhebung der Benutzungspflicht auf den Radwegen. Kennzeichnung als Gehweg (Verkehrszeichen 239) mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“. „,“Begründung“:“Zu schmale Radverkehrsanlagen wirken sich negativ auf Fahrkomfort und Verkehrssicherheit für Radfahrende aus. Zudem kann es zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden und zu Unfällen führen. Fehlende Sicherheitstrennstreifen erhöhen die Gefahr von Unfällen im Seitenraum, bspw. durch sich öffnende Autotüren. Durch die Führung auf der Fahrbahn und im Seitenraum wird sowohl für sichere als auch für sicherheitsbedürftige Radfahrende ein Angebot geschaffen.“,“Sonstiges“:“Bei Nutzung des Gehweges müssen sich Radfahrende den Geschwindigkeiten der Zufußgehenden anpassen. Aufgrund der nach Erstellung des Kreiskonzepts erfolgten Überarbeitung der RadNETZ BW Maßnahmen können die Maßnahmenvorschläge voneinander abweichen. „,“Foto 1″:1570,“Foto 2″:1571,“Straße“:null,“Gebietskörperschaft 1″:null,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Baulast“:null,“Netzkategorie“:“Übergeordnete Radhauptverbindung“,“Verbindung“:null,“Schulverbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Schutzgebiete“:null,“Länge“:95,“Grunderwerb“:null,“Notiz intern“:null,“Musterlösung 1″:“3.4-2″,“Musterlösung 2″:“PKM_01_BW“,“Musterlösung 3″:“BPR_01″,“Priorität“:“D“,“Kosten-Nutzen-Verhaeltnis“:null,“Kostenrahmen“:null,“MDB“:false,“Planungsstand“:null,“Priorität Wert“:null,“Potenzial“:0,“Freizeitverbindung“:false,“Priorität (angepasst)“:null,“likes“:null,“dislikes“:null,“2. Onlinebeteiligung Differenz“:null,“Punktabzug 2. Beteiligung“:“0″,“Verkehrsmengen“:null,“Sofortprogramm“:false,“Umsetzungstyp“:null,“Geteilte Baulast“:false},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[10.0980922999999993550090948701836168766021728515625,48.86651570000000077698132372461259365081787109375],[10.098117962052793217253565671853721141815185546875,48.866568634486753808232606388628482818603515625],[10.0982119659813758261179827968589961528778076171875,48.8666530949515021120532765053212642669677734375],[10.098526144394423198491494986228644847869873046875,48.86680687341561934999845107086002826690673828125],[10.0987276738326681169155563111416995525360107421875,48.8669055142134567404355038888752460479736328125],[10.0987603801268566172666396596468985080718994140625,48.86692197653592728556759539060294628143310546875],[10.0990491000000002230763129773549735546112060546875,48.867067300000002205706550739705562591552734375]]}}

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Ein Kommentar

  • Der ausgewiesene Radweg vor und nach des Kreisverkehrs ist von der Breite her nicht ausreichend. Die Mindestabstände bei Überholvorgängen können von Autofahrern nicht eingehalten werden. Zudem stellt die Überführung des Radweges in den Kreisel eine sehr hohe Gefahr dar, da vor allem im morgendlichen Berufsverkehr Autofahrer nicht mir Radfahrern neben ihnen rechnen. Im Kreisverkehr ist kein Radweg ausgezeichnet. Autofahrer überholen teils im Kreisverkehr Radfahrer.

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