{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:496,“Nummer“:“P321″,“Typ_kurz“:“DQE“,“Typ_lang“:“Knotenpunkt für Radverkehr optimieren“,“Zustand“:“Der Radverkehr wird am Kreisverkehr auf umlaufenden Radwegen geführt. Die Vorfahrt ist nicht eindeutig ersichtlich. Die Wege sind abschnittsweise deutlich zu schmal.“,“Beschreibung“:“Bevorrechtigung des Kfz Verkehrs gemäß Musterlösung. Markierung einer Wartelinie und Anbringen des Verkehrszeichens 205 „Vorfahrt gewähren“. Verbreitern der betrachteten Weg zu Geh- und Radwegen, die den ERA-Regelmaßen entspricht. In Richtung Norden soll ein gesicherter Übergang Radweg-Fahrbahn angelegt werden.“,“Begründung“:“Der Radverkehr ist an Kreisverkehren außerorts vorfahrtrechtlich unterzuordnen. Zu schmale Geh- und Radwege können zu Konflikten mit dem Fußverkehr führen. Dies wirkt sich negativ auf Attraktivität und Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zufußgehende aus. Im Begegnungsverkehr entstehen Probleme insbesondere bei Fahrrädern mit Anhängern oder Lastenfahrrädern. „,“Sonstiges“:“-„,“Foto 1″:“2121″,“Foto 2″:“2122″,“Musterlösung 1″:“4.5-4″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null,“Straße“:null,“Gebietskörperschaft 1″:null,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Baulast“:null,“Netzkategorie“:null,“Verbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Schulverbindung“:null,“Alternative“:false,“Priorität“:“D“,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Nutzen-Verhaeltnis“:null,“Verkehrsmengen“:null,“Länge“:null,“Bezeichnung LK MR_BID“:null,“Schutzgebiete“:null,“MDB“:false,“Grunderwerb“:null,“Planungsstand“:null,“Priorität Wert“:null,“Potenzial“:0,“Unfall“:false,“Freizeitverbindung“:false,“likes“:null,“dislikes“:null,“2. Onlinebeteiligung Differenz“:null,“Punktabzug 2. Beteiligung“:“0″,“Priorität Wert (ohne Beteiligung)“:null,“Priorität (ohne Beteiligung)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Priorität (angepasst)“:null,“Sofortprogramm“:false,“Umsetzungstyp“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.86590786432060440347413532435894012451171875,48.83746783085360476661662687547504901885986328125]}}
2 Kommentare
Der Kreisverkehr liegt genau am Ortsende. Je nach dem wie man die Ortschilder platziert, kann man den Kreisverkehr auch als innerorts betrachten. Die Begründung
„Der Radverkehr ist an Kreisverkehren außerorts vorfahrtrechtlich unterzuordnen.“
ist hier also nicht sonderlich stichhaltig.
Eine Lösung, wie Musterlösung 1 im benachbarten Kreisverkehr in Iggingen, wäre wesentlich sinnvoller.
Die Radverkehrsführung quert hier auf dem Weg von Herlikofen nach Leinzell zweimal die Hauptverkehrsstrecke der Autos und man steht auch mit einem Lastenrad auf den Verkehrsinseln zwischen den Fahrspuren. Eine Überquerung ist zusätzlich zum Losfahren bergauf bei dem aktuellen Verkehrsaufkommen zu Hauptverkehrszeiten praktisch sehr schwer.