{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:100001,“Nummer“:“S705″,“Typ_kurz“:“VUG“,“Typ_lang“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung“,“Zustand“:“Der vorhandene in beide Richtungen benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radweg ist nicht regelwerkskonform. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung des Straßenraums. Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen. Mögliche Maßnahmen sind der Musterlösung zu entnehmen. Aufhebung der Benutzungspflicht. Beidseitige Markierung von Piktogrammketten.“,“Begründung“:“Durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs verbessert sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Radverkehr kann dadurch im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Durch eine verkehrsberuhigende Umgestaltung wird die städtebauliche Qualität erhöht.“,“Sonstiges“:“Es wird kein Kostenrahmen erstellt, da der Umfang und die Typen von Maßnahmen noch nicht abzuschätzen sind. Es ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den Radverkehr nicht beeinträchtigen. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahme können beidseitig Piktogrammketten markiert werden. Dieser Streckenabschnitt enthält die RadNETZ BW Maßnahmen AA 234.1 und AA 233.1. Aufgrund der nach Erstellung des Kreiskonzepts erfolgten Überarbeitung der RadNETZ BW Maßnahmen können die Maßnahmenvorschläge voneinander abweichen. „,“Foto 1″:2422,“Foto 2″:2423,“Straße“:“K 3311″,“Gebietskörperschaft 1″:“Hüttlingen“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Baulast“:“Landkreis“,“Netzkategorie“:“Radhauptverbindung“,“Verbindung“:“Ortsdurchfahrt Hüttlingen“,“Schulverbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Schutzgebiete“:null,“Länge“:216,“Grunderwerb“:null,“Notiz intern“:null,“Musterlösung 1″:“VUG_02″,“Musterlösung 2″:“PKM_01_BW“,“Musterlösung 3″:null,“Priorität“:“D“,“Kosten-Nutzen-Verhaeltnis“:null,“Kostenrahmen“:null,“MDB“:false,“Planungsstand“:null,“Priorität Wert“:null,“Potenzial“:0,“Freizeitverbindung“:false,“Priorität (angepasst)“:null,“likes“:null,“dislikes“:null,“2. Onlinebeteiligung Differenz“:null,“Punktabzug 2. Beteiligung“:“0″,“Verkehrsmengen“:null,“Sofortprogramm“:false,“Umsetzungstyp“:null,“Geteilte Baulast“:false},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[10.0984421999999991470531313098035752773284912109375,48.887782799999996541373548097908496856689453125],[10.09843161423115276420503505505621433258056640625,48.8878521048877274779442814178764820098876953125],[10.0983681500000006536765795317478477954864501953125,48.88826760235016166689092642627656459808349609375],[10.098263599999999229339664452709257602691650390625,48.888951800000000957879819907248020172119140625],[10.098255699999999279725670930929481983184814453125,48.88915490000000119152900879271328449249267578125],[10.0982505000000006845084499218501150608062744140625,48.88928740000000061627360992133617401123046875],[10.098304699999999911597114987671375274658203125,48.88955390000000278405423159711062908172607421875],[10.098368199999999461624611285515129566192626953125,48.88971159999999827050487510859966278076171875]]}}

Kommentare

2 Kommentare

  • Eine Aufhebung der Benutzungspflicht wie in der Beschreibung zu finden klingt für mich nicht logisch und nach einem durcheinander für alle Beteiligten. Auch Fußgänger befinden sich ja dort auf dem Geh- und Radweg, welcher sicher zu eng ist, durch Kreuzung Ausparkender Autos vor einem Geschäft und anschließender Kreuzung von 4 Seiten (Höhe Edeka) zusätzlich gefährlich. Derzeit ist die Situation sehr ungünstig für alle Beteiligten und erfordert maximale Konzentration.

  • Wegen des Zieles Supermarkt sowie der Radwegebeziehung in die Bachstraße ist eine Radfahren auf der rechten Seite Stadteinwärts unbedingt zu ermöglichen. Die Vorschläge sollten umgesetzt werden.

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